Formularfalle

Vorsicht: Formularfalle

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt vor einer neuen Formularfalle. Dabei handelt es sich um Zahlungsaufforderungen, die scheinbar direkt von Amtsgerichten kommen. Die Abrechnungen weisen folgende Gestaltungsmerkmale auf:

• Oben links findet sich das Landeswappen, daneben der Hinweis Land Bundesland, Amtsgericht Stadt mit Amtsgericht,
• oben rechts wird der Bearbeiter Herr Schröder genannt. Auf allen Formularen hat Herr Schröder die Düsseldorfer Durchwahl 0211-78178-981378. Die Handelsregisternummer des angeschriebenen Unternehmens wird als Kassenzeichen bezeichnet,
• das Formular trägt den Titel Zahlungsaufforderung,
• abgerechnet wird ein Betrag von 349 Euro (Anmeldung Handelsregister),
• auf dem beigefügten vorausgefüllten Überweisungsträger wird eine deutsche Bankverbindung angegeben und
• der Versender bezeichnet sich selbst als ZS Zahldienststelle, gibt aber keine Adresse an.

Der Schutzverband warnt im konkreten Fall vor unberechtigten Zahlungen, da die Abrechnungen nicht von Amtsgerichten stammen. Generell sollten Formulare, gerade mit amtlichem Aussehen, immer Anlass zu verschärfter betriebsinterner Vorsicht geben – besonders die Adresse des Absenders sollte überprüft werden. Im aktuellen Fall enthält die Absenderangabe über dem Adressfeld (des Adressaten) lediglich den Hinweis ZS Zahldienststelle Amtsgericht X. Es fehlt die Postleitzahl und damit auch die  Absenderadresse. Sie findet sich auch sonst nirgendwo auf dem Formular. Angegeben wird mehrfach lediglich die Adresse des Adressaten. Die fehlende Identität des Absenders sollte auf jeden Fall Zweifel an der Seriosität eines solchen Anschreibens wecken. Der Schutzverband hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.