Sachkundenachweis im Verkehrsgewerbe

Sachkundenachweis im Straßenverkehrsgewerbe

 

Die IHK führt die vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen für Unternehmer des Güterkraftverkehrs-, Omnibus- sowie Taxen- und Mietwagengewerbes durch.

Sie erkennt darüber hinaus die fachliche Eignung auch auf Grund leitender Vortätigkeit an und ist an den verkehrsrechtlichen Erlaubnisverfahren beteiligt.