Nach den §§ 2 und 5 ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, ab einem Beschäftigten, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Geregelt wird diese Anforderung in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungsvorschrift 2 (DGUV Vorschrift 2).